Beitragsinformationen & Downloads
Mitgliedsbeiträge
Die hier gezeigten Beiträge gelten bei Mitgliedschaft in der jeweiligen Abteilung und einer weiteren Abteilung – es gilt der Beitrag der Abteilung mit dem jeweils höchsten Beitragssatz (z.B. Schwimmen + Aquafitness=125 EUR; Triathlon + Schwimmen=140 EUR; Tennis + Gymnastik=250 EUR).
Mitglieder, die mehr als 2 Abteilungen besuchen, zahlen einen Kostenbeitrag für die 3. und jede weitere Abteilung in Höhe von 30,00 € pro Abteilung (diese Möglichkeit der Beitrags-Kombination für 3 Abteilungen gilt jedoch nicht, wenn eine der 3 Abteilungen die Tennisabteilung ist).
Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie weiter unten in der Beitrags- und Gebührenordnung; für allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft verweisen wir auf die Satzung (siehe Downloads).
Gebühren (€) |
Schwimmen Aquafitness Gymnastik |
Triathlon | Tennis | |
---|---|---|---|---|
Aufnahme (einmalig) | 20 | 20 | 20 | |
Beitrag (p.a.) | ||||
Erwachsene | 125 | 140 | 250 | |
Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr |
100 | 115 | 130 | |
Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende (18 – 27 Jahre) | 100 | 115 | 140 | |
Passive Mitglieder | 62,50 | 70 | 112,50 |
Familientarife
Die Familientarife staffeln sich wie folgt und beziehen sich auf alle Personen der Familie – mindestens 3 Personen.
Konstellation | Ersparnis |
1 Erw. + 2 Kinder | – 10 % |
1 Erw. + 3 Kinder | – 15 % |
2 Erw. + 1 Kind | – 10 % |
2 Erw. + 2 Kinder | – 15 % |
2 Erw. + 3 Kinder | – 20 % |
Angebote für Nichtmitglieder
Nichtschwimmerkurs pro Halbjahr | 119 € |
Gymnastik 10er-Karte | 40 € |
Tennis Schnupperkurs (einmalige Schnuppermitgliedschaft April – Okt.) | |
Erwachsene | 125€ |
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 65 € |
Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, etc. (18 – 27 Jahre) | 70 € |
Beendigung der Mitgliedschaft / Kündigung
Die Grundlage für die Beendigung der Mitgliedschaft ist §8 der Vereinssatzung („Beendigung der Mitgliedschaft“)
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluss oder bei Auflösung nach Abwicklung des Vereins.
(2) Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 31. Dezember des Jahres erfolgen.
(3) Die Kündigung ist der Geschäftsstelle schriftlich, auch per Email oder als Telefax bis zum 15. November des Jahres zuzuleiten. Dem Mitglied obliegt bei Zweifel der Nachweis des fristgerechten Austritts.
Zeitlich begrenzte Teilmitgliedschaften (z.B. nur bis Mitte des Jahres und dafür 1/2 Beitrag) oder unterjährige Austritte in Verbindung mit Beitragserstattungen sind grundsätzlich nicht möglich. Dies widerspräche einerseits der für uns als Verein und für Sie als Mitglied verbindlichen Vereinssatzung, andererseits würde der damit verbundene Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand den vertretbaren Rahmen übersteigen.