SCHWIMMEN

TRIATHLON

TENNIS

GYMNASTIK

AQUAFITNESS

SCHWIMMERAUSBILDUNG

Beitragsinformationen & Downloads

Mitgliedsbeiträge

Die hier gezeigten Beiträge gelten bei Mitgliedschaft in der jeweiligen Abteilung und einer weiteren Abteilung – es gilt der Beitrag der Abteilung mit dem jeweils höchsten Beitragssatz (z.B. Schwimmen + Aquafitness=125 EUR; Triathlon + Schwimmen=140 EUR; Tennis + Gymnastik=250 EUR).

Mitglieder, die mehr als 2 Abteilungen besuchen, zahlen einen Kostenbeitrag für die 3. und jede weitere Abteilung in Höhe von 30,00 € pro Abteilung (diese Möglichkeit der Beitrags-Kombination für 3 Abteilungen gilt jedoch nicht, wenn eine der 3 Abteilungen die Tennisabteilung ist).

Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie weiter unten in der Beitrags- und Gebührenordnung; für allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft verweisen wir auf die Satzung (siehe Downloads).

Gebühren (€)

Schwimmen
Aquafitness
Gymnastik
Triathlon Tennis
Aufnahme (einmalig) 20 20 20
Beitrag (p.a.)
Erwachsene 125 140 250
Kinder/Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr
100 115 130
Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende (18 – 27 Jahre) 100 115 140
Passive Mitglieder 62,50 70 112,50

Familientarife

Die Familientarife staffeln sich wie folgt und beziehen sich auf alle Personen der Familie – mindestens 3 Personen.

Konstellation Ersparnis
1 Erw. + 2 Kinder – 10 %
1 Erw. + 3 Kinder – 15 %
2 Erw. + 1 Kind – 10 %
2 Erw. + 2 Kinder – 15 %
2 Erw. + 3 Kinder – 20 %

 

Angebote für Nichtmitglieder

Nichtschwimmerkurs pro Halbjahr 119 €
Gymnastik 10er-Karte 40 €
Tennis Schnupperkurs (einmalige Schnuppermitgliedschaft April – Okt.)
Erwachsene 125€
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 65 €
Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, etc. (18 – 27 Jahre) 70 €

Beendigung der Mitgliedschaft / Kündigung

Die Grundlage für die Beendigung der Mitgliedschaft ist §8 der Vereinssatzung („Beendigung der Mitgliedschaft“)

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluss oder bei Auflösung nach Abwicklung des Vereins.
(2) Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 31. Dezember des Jahres erfolgen.
(3) Die Kündigung ist der Geschäftsstelle schriftlich, auch per Email oder als Telefax bis zum 15. November des Jahres zuzuleiten. Dem Mitglied obliegt bei Zweifel der Nachweis des fristgerechten Austritts.

 

Zeitlich begrenzte Teilmitgliedschaften (z.B. nur bis Mitte des Jahres und dafür 1/2 Beitrag) oder unterjährige Austritte in Verbindung mit Beitragserstattungen sind grundsätzlich nicht möglich. Dies widerspräche einerseits der für uns als Verein und für Sie als Mitglied verbindlichen Vereinssatzung, andererseits würde der damit verbundene Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand den vertretbaren Rahmen übersteigen.