Spiel- und Platzordnung

———- Spielberechtigung ———-

  1. Nur Vollmitglieder sind nach Zahlung des Jahresbeitrages spielberechtigt.
  2. Gäste-Spielordnung
    Jedes Mitglied, das Gäste mitbringt, ist für diese verantwortlich. Gästen darf kein Schlüssel zu der Anlage überlassen werden. Der Beitrag für Gäste beträgt 8,00 € pro Person und Stunde. Das Geld ist in einem Umschlag in die dafür vorgesehene Box zu stecken. Jedes Mitglied hat sich für seinen Gast in das Gästebuch einzutragen, bevor der Platz betreten wird. Die Uhrzeit des Spielbeginns ist ebenfalls einzutragen.
    Gäste dürfen keinen Platz belegen, wenn er von Vereinsmitgliedern beansprucht wird. Die Benutzung des Schwimmbades ist im Gäste-Beitrag nicht eingeschlossen.
  3. Für passive Mitglieder gelten die gleichen Bedingungen wie für Gäste.

———- Spielbetrieb ———-

  1. Für die erste Zeit nach der Platzeröffnung ist das Spielen nur mit Schuhen mit wenig Profil erlaubt. Es dürfen keine ernsthaften Spiele um Punkte mit abrupten
    Richtungsänderungen durchgeführt werden.

———- Abteilungsleitung ———-

  1. Es ist selbstverständlich, dass nur in vorgeschriebener Tenniskleidung – vor allem in Tennisschuhen und nicht in Freizeit- oder Joggingschuhen – gespielt wird. Bei Nichteinhaltung muss der Platz sofort verlassen werden.
  2. Die Spieldauer ist bei wartenden Spielern begrenzt
    auf 1 Stunde für Einzel und auf 1,5 Stunden für Doppelspiele.
    Die Zeit für die Platzpflege ist hierin eingeschlossen.
    Spieler, die bereits zum zweiten Mal am selben Tag spielen, geben fairerweise nach Abschluss des laufenden Satzes den Platz für Spieler frei, die neu hinzugekommen
    sind und noch nicht gespielt haben.
  3. Trainingszeiten haben Vorrang und sind dem jeweiligen Aushang zu entnehmen.
  4. Sonderregelung für den Platz 3
    Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.1987 steht der Platz vorrangig Jugendlichen zur Verfügung.
    Dies gilt von montags bis freitags ab 17.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.
    Liegen keine Anmeldungen von Jugendlichen vor, können Erwachsene auf diesem Platz spielen. Anmeldungen von Jugendlichen haben Priorität.
  5. Vom Sportwart können Spielzeiten und Plätze für bestimmte Spielergruppen festgelegt werden.
  6. Bei Überbelegung der Anlage sind vorrangig Doppel zu spielen.
  7. Nach Einbruch der Dunkelheit müssen Kinder die Anlage verlassen, wenn sich keine Erwachsenen auf der Anlage aufhalten.
  8. Mitglieder werden gebeten, beim Betreten der Plätze die Handys auszuschalten.

———- Platzpflege und -erhaltung ———-

  1. Die Plätze dürfen nur im bespielbaren Zustand benutzt werden.

Nicht bespielbar sind Plätze
a) nach Regenfällen, wenn der Schuh bei normalem Begehen Spuren hinterlässt.
Das Abtrocknen der Plätze mit allen Mitteln ist nur im Notfall bei Medenspielen erlaubt, da dazu zu viel Sand verbraucht wird und die Plätze auf Dauer zu sehr leiden.
b) bei hohen Temperaturen, wenn diese ausgetrocknet sind und stauben. In diesem Fall muss der Platz vor Spielbeginn ausgiebig
– mindestens 15 Minuten lang – gesprengt werden.

  1. Es ist darauf zu achten, dass die Wasserschläuche einigermaßen gerade und ohne Knicke an den Rand des Platzes gelegt werden.
  2. Nach dem Spiel muss der Platz von den Spielern spiralförmig abgezogen werden.
    Bei trockenen Plätzen darf zum Abziehen nur das Brett mit dem Schleppnetz verwendet werden. Die Linien sind zu reinigen. Die benutzten Geräte sind aufzuhängen.
    Zusätzlich müssen in der ersten Zeit nach der Platzeröffnung die Löcher im Grundlinienbereich vor dem Abziehen mit den Hölzern geglättet werden.
  3. Bei wiederholter Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann eine Spielsperre durch die Abteilungsleitung verhängt werden.

———- Schwimmbadbenutzung ———-

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei Zuzahlung einer Gebühr von € 1,50 und Vorlage des Mitgliedsausweises während der Freibadsaison das Freibad über den Haupteingang zu nutzen.
    Außerhalb der Öffnungszeiten darf das Bad auf keinen Fall genutzt werden.
    Durch die Verbindungstür darf das Schwimmbad nur betreten werden, um Tennisbälle zurückzuholen.
    Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regeln droht uns der Verschluss der Tür durch die Bädergesellschaft.

———- Aufsichtspflicht ———-

  1. Während des Trainings sind die Kinder/Jugendlichen durch die Trainer beaufsichtigt. Außerhalb des Trainings liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
  2. Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder die Tennisanlage nicht als Spielplatz benutzen und sich bei wichtigen Spielen ruhig verhalten.
    Für Unfälle und Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht übernimmt der Verein keine Haftung.

 

———- Sonstiges ———-

  1. Hunde dürfen grundsätzlich nicht auf das Gelände der Tennisabteilung mitgenommen werden.
  2. Bei Problemen auf der Tennisanlage bitten wir um Nachricht an eines der Mitglieder der Abteilungsleitung.

Wir hoffen, dass alle Mitglieder den genannten Anordnungen Folge leisten. Die
persönliche Freiheit hat dort ihre Grenzen, wo die Allgemeinheit belastet oder belästigt
wird.

 

Die Abteilungsleitung

 

ausgehangen am 01.04.2008