Gastspielordnung

  • Gastspieler können nur von einem Abteilungsmitglied eingeladen werden.
  • Abteilungsmitglieder haben bei Platzbelegung immer Vorrang.
  • Gastspieler sind namentlich vor Beginn des Gastspiels in das am Clubhaus ausliegende Heft „Gastspieler“ unter Angabe der laufenden Nummer, Name des Mitglieds und Datum einzutragen und
  • die Gastspielgebühr in Höhe von € 8,– (für das 1. – 10. Gastspiel) ist ebenfalls vorher in den dafür vorgesehen Briefumschlag zu legen und in den Briefkasten zu werfen.
  • Ab dem 11. Gastspiel besteht die Möglichkeit einer Schnuppermitgliedschaft (halber Beitrag im 1. Mitgliedsjahr, wobei die bereits gezahlte Gastspielgebühr angerechnet wird. Die Aufnahmegebühr wird dann im Folgejahr fällig).
  • Die Spielzeitmit einem Gastspieler beträgt bei Einzel 1 Stunde, bei Doppel 1,5 Stunden
  • Fremdtrainer, die mit einem Mitglied der FSD ein Trainingsspiel durchführen, haben ebenfalls die Gastspielgebühr zu entrichten.

Ausnahmen:

Kinder und jugendliche Mitglieder dürfen mit ihrem jugendlichen Gastspieler kostenfrei spielen. Erwachsene Gäste zahlen die Gastspielgebühr (s.o.)

Spieler/innen aus anderen Vereinen, die auf Grund einer Spielgemeinschaft in einer Mannschaft der FSD spielen, zahlen als Vorbereitung/Training vor und während der Medenspielzeit kein Gastgeld. Nach den Medenspielen ist für diese Spieler/-innen – analog zu den anderen Gastspielern – die Gastgebühr zu entrichten (s.o.).

Stand 17. Februar 2017